Revision der Pflanzenschutz-mittelverordnung: Eawag sagt ja, aber

Die Eawag und das Ökotoxzentrum begrüssen eine Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV). In wichtigen Punkten, wie der Übernahme von EU-Zulassungen oder zum Vorsorgeprinzip verlangen die beiden Institute jedoch Nachbesserungen. Die Verordnung müsse sicherstellen, dass andere Regularien wie das Gewässerschutzgesetz oder das Umweltschutzgesetz nicht unterlaufen werden.
Pestizideinsatz im Rebbau. (Foto: Adobe Stock, edu licenced)

In einer gemeinsam eingereichten Stellungnahme an den Bund begrüssen die Eawag und das Ökotoxzentrum die geplante Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV). Eine Annäherung an die Regeln der EU könne im Sinne des Abbaus administrativer Hürden sinnvoll sein. Die Schweiz müsse aber weiterhin die Souveränität und Verpflichtung haben, eigenständig auf neue Erkenntnisse zu reagieren. Es müsse gewährleistet sein, dass die in der Schweiz zugelassenen Mittel stets das gemäss dem aktuellen Kenntnisstand erforderliche Schutzniveau erfüllen, schreiben die zwei Institute. Man dürfe sich nicht allein auf Entscheidungen verlassen, die andernorts unter anderen Bedingungen und basierend auf eventuell überholten wissenschaftlichen Erkenntnissen getroffen würden. Das gelte für Neu- und insbesondere auch für Wiederzulassungen von Pflanzenschutzmitteln.

Vorsorgeprinzip nicht streichen

Zentral für den nachhaltigen Umweltschutz, so die Vernehmlassungsantwort, seien präventive Massnahmen. Diese sollen sicherstellen, dass erst gar keine potentiell schädlichen Wirkstoffe und Produkte in die Umwelt gelangen. Daher dürfe das bisher in der PSMV verankerte Vorsorgeprinzip keinesfalls gestrichen werden. So könne sichergestellt werden, dass der Landwirtschaft PSM zur Verfügung gestellt werden, die auch nach neuesten Erkenntnissen sicher für Mensch und Umwelt sind.

Umweltmonitoring verbindlich erklären

Beide Institute sprechen sich zudem für ein Umweltmonitoring aus, das die Auswirkungen von neu zugelassenen PSM auf Mensch, Trinkwasser und Umwelt erfasst. Ein solches Monitoring muss gerade auch für Stoffe gelten, welche nach einem Verbot wieder zugelassen werden sollen.